Neubau einer Freianlage für 2 Wohnheime und eine Förderstätte

für je 10 und 24 Menschen mit Behinderung in Langlau

Bauherr: Regens-Wagner Absberg
Ausführungsort: 91738 Langlau
Umfang Freianlagenplanung: 7.200 m²
Beauftragte Leistungsphasen: 1-9
Team: Birgit Welsch – Egger, Ulrich Egger, Alejandra Fajardo
Architekt: Architekturbüro Haindl + Kollegen
Planung: 2012 – 2017
Ausführung: 2017 – 2019

Planungsleistungen:

  • Gestaltung des direkten Wohnumfeldes, der privaten Terrassen und Gruppenterrassen
  • Gestaltung eines für die Bewohner räumlich klar definierten Freianlagenzentrums
  • Parkplatzflächen
  • Schmutz- und Regenwasserentsorgung
PROJEKTBESCHREIBUNG:

Das ehemalige Kasernenareal in Langlau wird als neues Baugebiet ausgewiesen. Regens-Wagner-Absberg plant auf dem Grundstück Fl.Nr. 3044/8 die Errichtung eines Wohn- und Beschäftigungszentrums für Menschen mit Behinderung. Die Einrichtung besteht aus zwei Wohnheimen für 10 bzw. 14 Menschen mit Behinderung und einer Förderstätte. Der gesamte Tagesablauf der Bewohner findet zentral in der Einrichtung statt. Die Gebäude gruppieren sich räumlich um einen zentralen Freiraum.

Ziel der Freiraumplanung ist die Gestaltung eines abwechslungsreichen jedoch klar strukturierten zukünftigen Lebensumfeldes der Bewohner mit Ihren besonderen Ansprüchen unter Einbeziehung aller funktionalen Aspekte wie Parken, Müllaufbewahrung ect.

ERSCHLIESSUNG

Fahrerschließung

Grundsätzliches Ziel der Planung ist die Trennung von Fahr- und Fußwegeverkehr zur Verhinderung von Gefahrensituation soweit sinnvoll und möglich. Abgestimmt auf die Bedürfnisse der Bewohner der Einrichtung hat zusätzlich eine einfache, übersichtliche Wegeführung oberste Priorität. Aus den genannten Gründen erfolgt die Situierung und Erschließung des Parkplatzes von Süden, von der Bahnhofstraße aus. Die Gebäude der Einrichtung sind über die geplanten Fahrwege des Bebauungsplanareals von Osten erschlossen. Die Eingangsbereiche der Gebäude können über einen kombinierten Fahr- und Fußweg soweit erforderlich direkt angefahren werden. Alle weiteren Fußwege, die Eingangsbereiche der Gebäude sowie der zentrale Freiraum sind rein fußläufig erschlossen.

Parkplätze

Im Süden des Baubereiches ist eine Parkplatzfläche mit 16 Stellplätzen geplant. Zwei Stellplätze sind für größere Kleinbusse/Sprinter (Stellplatzlänge 7,00 m) vorgesehen. Ein behinderten-gerechter Stellplatz ist ausgewiesen.

Fußläufige Erschließung

Das wichtigste Erschließungselement bildet ein Rundweg im zentralen Freiraum. Der Weg verläuft ohne Material oder Richtungsunterbrechung. Er begrenzt und markiert den Freiraum der Bewohner und dient damit als wichtiges Orientierungselement. Die Eingangsbereiche der Gebäude, die Fußwegeverbindungen zum Parkplatz und zum Ortszentrum sowie die befestigten Flächen im zentralen Freiraum sind in anderer Materialität an den Rundweg angebunden. Das Gelände fällt von der befestigten Parkplatzfläche zu den Förderstättenterrassen um ca. 2m ab. Der Höhensprung wird über eine Rasenböschung bzw. über eine Stufenanlage überwunden. Um eine barrierefreie Erschließung zu gewährleisten wird der Höhensprung zusätzlich über einen geschwungenen Fußweg überwunden, der die Verbindung zum Ortszentrum darstellt.

Barrierefreie Erschließung

Alle befestigten Flächen sind gemäß den Regeln für Barrierefreiheit barrierefrei geplant. An den Eingängen wurde eine 1,5 cm hohe, barrierefreie Schwelle abgestimmt. Die Treppenstufen sind gem. DIN 18040 mit Kontraststreifen ausgestattet. Vor dem Treppenabhang wird ein Poller zum Schutz der Rollstuhlfahrer vorgesehen.

GESTALTUNG DER EINZELBEREICHE

Direktes Wohnumfeld - Terrassen: Den erdgeschossigen Bewohnerzimmern der Wohnheime ist jeweils eine ca. 2x3m große befestigte Terrasse vorgelagert. Vor dem Gemeinschaftsbereich des Wohnheim 10 ist eine große 4m breite Gemeinschaftsterrasse für alle Bewohner geplant. Den beiden Wohngruppen des Wohnheim 14 steht jeweils eine Gemeinschaftsterrasse seitlich des Eingangsbereiches zur Verfügung. Den Förderstättengruppenräumen sind im Süden 5 Gruppenterrassen zugeordnet. Die den Einzelzimmern zugeordneten Terrassen erhalten durch die optische Trennung mit unterschiedlich hohen Pflanzungen einen privaten Charakter.

Zentraler Freiraumbereich – erweitertes Lebensumfeld:

Die Freifläche innerhalb des Rundweges ist parkartig gestaltet und bietet den Bewohnern verschiedene Aufenthalts- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Zentrum des Freiraumes ist ein großer Holzpavillon der als Orientierungspunkt, Treffpunkt, und Veranstaltungsort für kleine Feste dient. Der Pavillon nimmt räumlich Bezug zum architektonisch hervorgehobenen Gemeinschaftsbereich der Förderstätte. Er nimmt dessen Größe, Form und Ausrichtung auf und führt somit die Idee des Begegnungsortes im Freiraum fort.

Die befestigten Flächen im Park werden durch geschwungene Sitzelemente gefasst. Um die Pflasterflächen sind, ebenfalls in geschwungener Form, Pflanzflächen angeordnet. Verschiedene Pflanzthemen (z.B. Gräser, Strukturen, Duft ect.) erlauben dem Spaziergänger vom Rundweg immer wieder neue Eindrücke und Einblicke in den Parkbereich. Großbäume verdichten sich zu schattigen Rückzugsbereichen oder lassen größere sonnige Parkabschnitte frei. In der Rasenfläche des Parks laden Hängematten zum Ausruhen und Verweilen unter den schattigen Bäumen ein.

Eingangsbereiche der Gebäude

Die Eingangsbereiche sind als kleine Aufenthaltsflächen gestaltet. Hier lädt jeweils eine große Bank zum Beobachten und kurzen Plausch ein. Vor den Eingängen sind funktionale Gitter-/Abstreifroste vorgesehen. Es ist jeweils eine freistehende Briefkastenanlage mit Gegensprechanlage geplant.

Abstellflächen, Nebengebäude

Ein großes Nebengebäude an der östlichen Zufahrt begrenzt ebenfalls räumlich den Freiraum der Bewohner und dient damit als Orientierungselement.

BEGRÜNUNG UND BEGRENZUNG DES FREIRAUMES

Entlang der Nord- und Westseite des Grundstückes ist ein Zaun als Einfriedung vorhanden. Nach Süden wird der Aufenthaltsbereich der Bewohner durch den ca. 2m hohen Höhensprung zum Parkplatz bzw. zur Bahnhofstraße sowie durch zusätzliche Pflanzung räumlich begrenzt. Hier ist keine weitere Einfriedung vorgesehen. Entlang der Ostgrenze übernimmt eine Baum- und Strauchreihe die räumliche Begrenzung des Freiraumes. Es ist ebenfalls keine Einfriedung vorgesehen. Die geplante Baum- und Strauchpflanzung übernimmt auf dem ganzen Gelände neben der Funktion der Begrünung und der Schattengebung zusätzlich eine wichtige Orientierungsfunktion. Die Aufenthalts- und Bewegungsbereiche der Bewohner werden räumlich geordnet und begrenzt, so dass die Bewohner ein Gefühl entwickeln können, ab welcher "imaginären Grenze" sie Ihren Freiraum und somit das RW- Gelände verlassen.