Neubau eines Wohnheims und einer Förderstätte
für je 24 Menschen mit Behinderung in Königstein
Bauherr: | Regens-Wagner Michelfeld |
Ausführungsort: | 92281 Königstein |
Umfang Freianlagenplanung: | 7.000 m² |
Beauftragte Leistungsphasen: | 1-9 |
Team: | Sebastian Berr, Birgit Welsch – Egger, Ulrich Egger, Alejandra Fajardo |
Architekt: | Architekturbüro Haindl + Kollegen |
Planung: | 2013 – 2016 |
Ausführung: | 2016 – 2017 |
Planungsleistungen:
- Gestaltung des direkten Wohnumfeldes, der privaten Terrassen und Gruppenterrassen
- Gestaltung und Gliederung der beschützten und „offenen“ Aufenthaltsbereiche als erweitertes Wohnumfeld
- Gestaltung auf die speziellen Bedürfnisse der Bewohner mit herausforderndem Verhalten abgestimmt.
- Parkplatzflächen
- Maßnahmen zur Baugrundverbesserung, Geländeprofilierung und Terrassierung
- Bohrpfahlwand
- Schmutz- und Regenwasserentsorgung inkl. Regenrückhalteanlage
Das neu errichtete Wohnheim für 24 Menschen mit Behinderung ergänzt das Wohnangebot der Regens-Wagner-Stiftung. Durch die zusätzliche Errichtung einer Förderstätte mit 24 Plätzen auf dem ca. 7500m² großen Areal kann den Bewohnern vor Ort eine Beschäftigung und Tagesstruktur angeboten werden.
Ein Ziel der Freiraumplanung ist die Planung der erforderlichen Maßnahmen zur Baugrundverbesserung, Geländeprofilierung und –terrassierung als Voraussetzung für die Errichtung der Gebäude und barrierefreien Freianlagen.
Das zweite Ziel der Freiraumplanung ist die Gestaltung von funktionalen Freiräumen und Aufenthaltsbereichen, die auf die speziellen Bedürfnisse der Bewohner mit herausforderndem Verhalten sowie der jüngeren Bewohner mit schweren Behinderungen zugeschnittenen sind.
Die Kombination eines geschlossenen und offenen Aufenthaltsbereiches im zentralen Innenhof ohne diesen getrennt und abgezäunt wirken zu lassen, stellte eine der größten Herausforderungen dar. Dieser begegnet die Planung durch geschickt verspringende Zaun- und Heckenstrukturen.
Schwerpunkte der Planung sind
- Gestaltung des direkten Wohnumfeldes, d.h. der privaten Terrassen und Gruppenterrassen des Wohnheimes sowie der Förderstätte.
- Gestaltung und Gliederung der beschützten und „offenen“ Aufenthaltsbereiche als erweitertes Wohnumfeld unter Berücksichtigung aller funktionalen und bewohnerspezifischen Belange.
- Herstellung von Parkplatzflächen entsprechend Stellplatznachweis
- Begrünung der Freianlage wiederum unter Berücksichtigung der besonderen Belange der Bewohner.