Neubau eines Wohnheim und einer Förderstätte

für je 24 Menschen mit Behinderung

BauherrIn: Regens-Wagner -Stiftung Michelfeld
Ausführungsort: Königstein
Umfang Freianlagenplanung: 5.550 m²
Beauftragte Leistungsphasen: 1-9
Team: Ulrich Egger, Alejandra Fajardo, Sebastian Berr
Architekturbüro: em.Architekten GmbH
Planung: 2013 – 2016
Ausführung: 2014– 2017

Planungsleistungen:

  • Gestaltung des direkten Wohnumfeldes mit privaten Terrassen und Gruppenterrassen des Wohnheimes sowie der Förderstätte
  • Gestaltung und Gliederung der beschützten und "offenen" Aufenthaltsbereiche als erweitertes Wohnumfeld unter Berücksichtigung aller funktionalen und bewohnerspezifischen Belange
  • Neubau von Parkplatzflächen

Das neu errichtete Wohnheim für 24 Menschen mit Behinderung ergänzt das Wohnangebot der Regens-Wagner-Stiftung. Durch die zusätzliche Errichtung einer Förderstätte mit 24 Plätzen auf dem ca. 7500m² großen Areal kann den Bewohnern vor Ort eine Beschäftigung und Tagesstruktur angeboten werden. Ein Ziel der Freiraumplanung ist die Planung der erforderlichen Maßnahmen zur Baugrundverbesserung, Geländeprofilierung und –terrassierung als Voraussetzung für die Errichtung der Gebäude und barrierefreien Freianlagen. Das zweite Ziel der Freiraumplanung ist die Gestaltung von funktionalen Freiräumen und Aufenthaltsbereichen, die auf die speziellen Bedürfnisse der Bewohner mit herausforderndem Verhalten sowie der jüngeren Bewohner mit schweren Behinderungen zugeschnittenen sind. Die Kombination eines geschlossenen und offenen Aufenthaltsbereiches im zentralen Innenhof ohne diesen getrennt und abgezäunt wirken zu lassen, stellte eine der größten Herausforderungen dar. Dieser begegnet die Planung durch geschickt verspringende Zaun- und Heckenstrukturen.

Schwerpunkte der Planung sind
• Gestaltung des direkten Wohnumfeldes, d.h. der privaten Terrassen und Gruppenterrassen des Wohnheimes sowie der Förderstätte.
• Gestaltung und Gliederung der beschützten und „offenen“ Aufenthaltsbereiche als erweitertes Wohnumfeld unter Berücksichtigung aller funktionalen und bewohnerspezifischen Belange.
• Herstellung von Parkplatzflächen entsprechend Stellplatznachweis
• Begrünung der Freianlage wiederum unter Berücksichtigung der besonderen Belange der Bewohner.